Waffenbesitzkarte (WBK): Die Voraussetzungen für Sportschützen

Von Niko Weber & Marc Rösch, Sportschützen und Gründer von KINARVEX · Stand: November 2026

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist die Erlaubnis, eine Schusswaffe zu erwerben und zu besitzen. Für Sportschützen führt der Weg dorthin über den Verein, die Sachkundeprüfung und den Antrag bei der Waffenbehörde.

Die Voraussetzungen nach § 4 WaffG

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Die Behörde prüft unter anderem Einträge im Bundeszentralregister und fragt bei weiteren Stellen nach. Wer zum Beispiel wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde, gilt in der Regel als unzuverlässig. Bei der persönlichen Eignung geht es um geistige und körperliche Voraussetzungen; wer unter 25 Jahre alt ist, braucht für die erste Erlaubnis zu bestimmten Schusswaffen ein Zeugnis über die geistige Eignung.

Sachkunde

Die Sachkunde weist du in der Regel mit der bestandenen Sachkundeprüfung nach. Wie die abläuft, erklärt unser Artikel Waffensachkunde-Prüfung: Ablauf und Inhalte.

Bedürfnis als Sportschütze

Sportschützen begründen ihr Bedürfnis über die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Dafür musst du in der Regel seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig im Verein schießen; der Verband bestätigt das Bedürfnis für die gewünschte Waffe.

Der Weg zur WBK in fünf Schritten

  1. Einem Schießsportverein beitreten und regelmäßig trainieren.
  2. Für die Sachkundeprüfung lernen und sie ablegen.
  3. Nach der Mindestzeit die Bedürfnisbescheinigung über den Verband beantragen.
  4. Die WBK bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.
  5. Vor dem Erwerb an einen passenden Waffenschrank denken – die Aufbewahrung ist gesetzlich geregelt.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine vereinfachte Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Waffengesetz und die Auskünfte deiner Waffenbehörde.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für die Waffenbesitzkarte?

Nach § 4 WaffG: mindestens 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, nachgewiesene Sachkunde und ein Bedürfnis – bei Sportschützen über einen Verein eines anerkannten Schießsportverbands.

Brauche ich für die WBK die Sachkundeprüfung?

Ja, die Sachkunde nach § 7 WaffG ist eine der Voraussetzungen. In der Regel wird sie mit der bestandenen Sachkundeprüfung nachgewiesen.

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