Ratgeber
Waffenbesitzkarte (WBK): Die Voraussetzungen für Sportschützen
Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist die Erlaubnis, eine Schusswaffe zu erwerben und zu besitzen. Für Sportschützen führt der Weg dorthin über den Verein, die Sachkundeprüfung und den Antrag bei der Waffenbehörde.
Die Voraussetzungen nach § 4 WaffG
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du bist zuverlässig und persönlich geeignet (§§ 5, 6 WaffG).
- Du hast die nötige Sachkunde nachgewiesen (§ 7 WaffG).
- Du hast ein Bedürfnis – bei Sportschützen über den Verein (§§ 8, 14 WaffG).
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Die Behörde prüft unter anderem Einträge im Bundeszentralregister und fragt bei weiteren Stellen nach. Wer zum Beispiel wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde, gilt in der Regel als unzuverlässig. Bei der persönlichen Eignung geht es um geistige und körperliche Voraussetzungen; wer unter 25 Jahre alt ist, braucht für die erste Erlaubnis zu bestimmten Schusswaffen ein Zeugnis über die geistige Eignung.
Sachkunde
Die Sachkunde weist du in der Regel mit der bestandenen Sachkundeprüfung nach. Wie die abläuft, erklärt unser Artikel Waffensachkunde-Prüfung: Ablauf und Inhalte.
Bedürfnis als Sportschütze
Sportschützen begründen ihr Bedürfnis über die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört. Dafür musst du in der Regel seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig im Verein schießen; der Verband bestätigt das Bedürfnis für die gewünschte Waffe.
Der Weg zur WBK in fünf Schritten
- Einem Schießsportverein beitreten und regelmäßig trainieren.
- Für die Sachkundeprüfung lernen und sie ablegen.
- Nach der Mindestzeit die Bedürfnisbescheinigung über den Verband beantragen.
- Die WBK bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.
- Vor dem Erwerb an einen passenden Waffenschrank denken – die Aufbewahrung ist gesetzlich geregelt.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für die Waffenbesitzkarte?
Nach § 4 WaffG: mindestens 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, nachgewiesene Sachkunde und ein Bedürfnis – bei Sportschützen über einen Verein eines anerkannten Schießsportverbands.
Brauche ich für die WBK die Sachkundeprüfung?
Ja, die Sachkunde nach § 7 WaffG ist eine der Voraussetzungen. In der Regel wird sie mit der bestandenen Sachkundeprüfung nachgewiesen.
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